Aussetzung §§ 5.1. und 5.2. GebO vom 01.01.2022 bis 30.06.2022
Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,
um in Zeiten der Pandemie auch Mannschaften, die aktuell noch nicht den Spielbetrieb aufnehmen möchten, die Möglichkeit zu geben, ohne Abmeldung ihrer Mannschaft am Spielbetrieb zunächst weiter teilzunehmen, wurden die Regelungen zu Spielverlegungen massiv vereinfacht.
So gilt zum Beispiel aktuell keine Frist zur Nachholung innerhalb von drei Wochen. Spiele können aktuell innerhalb der restlichen Saison beliebig verlegt werden.
Um diese Möglichkeit noch weiter zu unterstützen, hat der Hauptausschuss beschlossen, dass die §§ 5.1. und 5.2. der Gebührenordnung des BSKV-Bezirk Oberfranken vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 keine Anwendung finden.
Folglich sind Spielverlegungen in dieser Zeit im Erwachsenen- und Jugendspielbetrieb kostenfrei.
Wir dürfen an dieser Stelle noch einmal alle Sportkameradinnen und Sportkameraden bitten, vor einer Abmeldung der Mannschaft aus dem Spielbetrieb, erst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um evtl. zu einem späteren Zeitpunkt die Spiele wieder aufzunehmen. Unser Dank gilt allen, die von diesen zusätzlichen Möglichkeiten aktuell Gebrauch machen, um eine Abmeldung zu verhindern!
Für Rückfragen steht im Erwachsenen-Spielbetrieb unser Spielleiter Aktive Thomas Stubenrauch und im Jugend-Spielbetrieb unsere Spielleiterin Jugend Karin Behr zur Verfügung!
Bleibt gesund und weiterhin GUT HOLZ!
Mit sportlichen Grüßen
Patrick Lindthaler, Vorsitzender
Thomas Stubenrauch, Sportwart
Karin Behr, Jugendwartin