Meldung eines Schiedsrichters für schiedsrichterpflichtige Ligen
BSKV :
Alle Klubs des Bayerischen Sportkegler- und Bowlingverbandes e. V. sind laut Sportordnung des BSKV 3.2.1 zur Meldung je eines Schiedsrichters pro Mannschaft in schiedsrichterpflichtigen Ligen bis zum 02.07. des Jahres an den Referenten für das Schiedsrichterwesen im BSKV (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) verpflichtet.
Das entsprechende Formular für die Meldung erhalten Sie HIER.
DKBC :
Für Mannschaften in Spielbetrieb des DKBC:
Ab der Saison 2021 /22 erfolgt die Meldung Schiedsrichter mit dem Onlineformular Teil 2 des DKBC